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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beseitigung von Straßenverunreinigungen / Erdreichsanierung / Absicherung

1. Auftragserteilung

1.1
Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der ordnungsgemäßen Reinigung der Fahrbahnen und anderer Verkehrsräume, der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sowie Aufnahme, Abtransport, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

1.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung das im Einzelfall abzureinigende Medium (evtl. Stoffe) zu benennen und insbesondere auf mögliche mit den Reinigungsmaßnahmen verbundene Risiken und Gefahren bzw. auf etwaige die Reinigungsmaßnahmen betreffende außergewöhnliche Umstände unaufgefordert hinzuweisen. Etwaige auf Unterlassung solcher Informationen zurückzuführende Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Durchführung des Auftrages

2.1
Die Reinigungsarbeiten werden im maschinellen Nassreinigungsverfahren (Hochdruck-Vakuum Verfahren) durchgeführt.

2.2
Der Auftragnehmer hat erhaltene Aufträge nach den Regeln der Technik und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der für die Verkehrssicherheit und die Entsorgung von Abfällen geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszuführen.

2.3
Wenn der Einsatz ohne zufriedenstellendes Ergebnis abgebrochen werden muss, weil sich vor oder während der Reinigungsmaßnahmen herausstellt, dass es sich bei der Verunreinigung um ein anderes, ggf. problematisches Medium handelt als bei der Auftragserteilung angegeben, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der erteilte Auftrag am Einsatzort nicht ausgeführt werden kann und der Grund hierfür nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegt.

3. Berechnung des Auftragsentgelts

3.1
Das Auftragsentgelt errechnet nach der zum Auftragszeitpunkt geltenden Hauspreisliste.

3.2
Die Einsatzzeit beginnt mit der Abfahrt zum Einsatzort und endet, wenn die Einsatzbereitschaft der eingesetzten Fahrzeuge nach Rückkehr auf das Betriebsgelände wieder hergestellt ist. Einsatzbedingte notwendige Reinigungsarbeiten und Rückrüstarbeiten gehören zur Einsatzzeit.

4. Zahlung

4.1
Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrages und Vorlage der Rechnung zur Zahlung fällig. In der Rechnung sind die erbrachten Leistungen detailliert aufzuführen.

4.2
Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten.

5. Haftung

5.1
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für eine ordnungsgemäße, verkehrssichere Fahrbahnreinigung. Er hat Ersatz für Schäden durch Unfälle auf von ihm gereinigten Fahrbahnstrecken zu leisten, wenn die Unfallursache im Einzelfall nachweislich und ausschließlich auf seine Auftragsausführung zurückzuführen ist.

5.2
Die Haftung beschränkt sich – ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Höchstbetrag von insgesamt 500.000,00 Euro.

5.3
Der Auftragnehmer ist von jeder Haftung befreit, wenn der Auftraggeber trotz vorgetragener Bedenken und ggf. Ablehnung des Auftrages durch den Auftragnehmer auf Durchführung der Arbeiten besteht und diesem die Haftungsbefreiung schriftlich bestätigt.

5.4
Der Auftragnehmer hat Schäden, die bei der Auftragsausführung möglicherweise entstehen und für die der Auftraggeber aufzukommen hat, diesem unverzüglich mitzuteilen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

6.1
Für sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

6.2
Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

6.3
Sofern Bestimmungen dieser AGB von einer mit dem Auftraggeber getroffenen Rahmen-vereinbarung abweichen, gilt die betreffende Bestimmung der Rahmenvereinbarung.
Stand 07/2017